Mediencommuniqué des Initiativskomitee
Die in sämtlichen Kantonen zugunsten der Volksinitiative «Für Transparenz in der Krankenversicherung (Schluss mit der Vermischung von Grund- und Zusatzver sicherung)» gesammelten Unterschriften wurden am 17. August in Form einer Petition an die Bundesversammlung und den Bundesrat bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Das Volksbegehren hatte die Einführung in die Bundesverfassung eines neuen Artikels 117 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut bezweckt: «Versicherer mit einer Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung dürfen keine Krankenzusatz versicherung betreiben». Die von einem kleinen Ärztekomitee lancierte Initiative konnte mangels einer breiteren Abstützung und ausreichender Mittel nicht rechtzeitig, also bis zum Ablauf der Sammelfrist am 28. März 2012, zustande kommen.
Dennoch stiess sie auf ein breites Echo: insgesamt wurden 63’080 gesammelt, die meisten davon auch von den Gemeinden kontrolliert und beglaubigt. Deshalb und weil eine transpa rente Krankenversicherung eine unabdingbare Voraussetzung für die Wiederherstellung des partnerschaftlichen Vertrauens und für den Erfolg unerlässlicher Reformen unseres Gesundheitswesens darstellt, werden Bundesrat und Parlament mit dieser Petition aufgefordert, die erwähnte Neuregelung, wenn nicht in der Bundesverfassung so doch wenigstens im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu verankern, zum Beispiel in Abänderung von Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KVG.







